Pressemitteilung 1. Nov. 2021
In Spanien arbeitet das Verfassungsgericht,
in Deutschland schläft das Verfassungsgericht!
Das Bundesverfassungsgericht lässt gegenüber der Bundesregierung und ihren Grundrechtseingriffen erstaunliche Milde walten. Kein einziges Mal hat es der Lockdown-Politik Grenzen gesetzt (1), einer Politik, die meilenweit vom evidenzbasierten Handeln entfernt liegt (2) und unsägliches Leid verursacht (3). Es hat sich nicht gerührt, obwohl EU-Freiheitsrechte verletzt sind (4). Es hat sich auch durch frühzeitige Kritik unserer Partei dieBasis und deutliche Kritik namhafter Juristen (5) und Wissenschaftler (6) nicht beeindrucken lassen. Das Bundesverfassungsgericht ist bis heute im Tiefschlaf, während in anderen Ländern Gerichte die Folgen einer verfehlten Politik wenigstens teilweise aufarbeiten, so wie das spanische Verfassungsgericht.
Spaniens Lockdown verfassungswidrig: Corona-Bußgelder werden erstattet.
Das spanische Verfassungsgericht in Madrid hat im Juli den durch königlichen Erlass vom 14. März 2020 ausgerufenen Lockdown für verfassungswidrig erklärt (7). Daraufhin hat laut dem Ministerium für Regionalpolitik die Regierung die Einrichtung einer Task Force angeordnet, um allen Bürgern, die wegen Nichteinhaltung von Hausarrest und Ausgangssperre verhängten Bußgelder zu erstatten und zudem veranlasst, alle Akten, die sich noch in Bearbeitung befinden, zu löschen. Nach Angaben des Ministeriums handelt es sich um 1.142.127 Bußgeldverfahren in ganz Spanien, die während des ersten Lockdowns zwischen dem 14. März und 21. Juni 2020 eingeleitet wurden.
Wie am 27. Okt. 2021 bekannt wurde, hat das Verfassungsgericht auch den zweiten Lockdown vom Oktober 2020 bis Mai 2021 für verfassungswidrig erklärt (8). Damit werden weitere 220.296 Bußgeldverfahren aufgehoben und die verhängten Bußgelder erstattungspflichtig.
Wann macht das Bundesverfassungsgericht seine Arbeit?
In Deutschland hat immerhin der Bayerische Verwaltungsgerichtshof vor zwei Wochen die von Bayerns Staatsregierung im März 2020 verhängte Ausgangssperre für unwirksam erklärt (9). Ob damit auch bei uns der Rechtsstaat zumindest in Bayern allmählich erwacht, wird auch daran zu messen sein, ob dem Urteil die Rückerstattung der im Bundesland Bayern verhängten und gezahlten Bußgelder folgt
Die Partei dieBasis mahnt die juristische Aufarbeitung der „Corona-Maßnahmen“ an und erwartet einen verfassungsgerichtlichen Entscheid zum Lockdown auch in Deutschland ganz im Sinne einer wie in Spanien offenbar funktionierenden Rechtsstaatlichkeit.
Nathalie Sanchez Friedrich, Vorstandsmitglied des Landesverbandes dieBasis NRW, hat spanische Wurzeln und verfolgt das politische Geschehen in Spanien genau. „Ich persönlich und wir aus der Partei dieBasis freuen uns sehr über diese Entwicklung in unserem europäischen Nachbarland. Dort macht das Verfassungsgericht seine Arbeit. Es überprüft die kurzfristig verabschiedeten Gesetze und erlassenen Verordnungen auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin. Wir fragen uns, wie lange wir in Deutschland noch warten müssen, bis das Verfassungsgericht unserem Grundgesetz wieder den ihm zustehenden Vorrang bestätigt und uns Bürgerinnen und Bürger vor grundgesetzwidrigen politischen Schnellschüssen bewahrt.“
Quellen
(1) https://www.welt.de/kultur/plus224682347/Corona-Krise-Scheitert-eine-ganze-Generation.html#Comments
(3) https://www.rubikon.news/artikel/todliche-lockdowns
(6) https://de.rt.com/international/120363-epidemiologe-ioannidis-kollateralschaden-schwerwiegender-als/
(7) https://www.elmundo.es/espana/2021/10/22/6172df4e21efa00f6c8b4709.html
Für Interviews mit N. Sanchez Friedrich und Anfragen: presse@diebasis.nrw
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